Fördermöglichkeiten für BKF Aus- & Fortbildung

 

Förderprogramm “Aus- und Weiterbildung”

Im Rahmen des Förderprogramms “Aus- und Weiterbildung” können zuwendungsberechtigte Unternehmen nicht rückzahlbare Zuschüsse zu den Kosten der folgenden Maßnahmen erhalten:

  • betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer bzw. zur Berufskraftfahrerin;
  • Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen in Form von Lehrgängen, Seminaren und Schulungen.

 

Betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin werden vorrangig gefördert. Für zuwendungsfähige Kosten können Zuschüsse von 60% gewährt werden. Die Förderung erhöht sich für kleine und mittlere Unternehmen auf 70%.

Für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen werden Zuschüsse bis zu 60% gewährt. Kleine und mittlere Unternehmen, welche die KMU-Kriterien der EU-Kommission erfüllen, können einen Zuschuss in Höhe bis zu 70% der zuwendungsfähigen Kosten erhalten.

Bei spezifischen Weiterbildungsmaßnahmen werden für zuwendungsfähige Kosten Zuschüsse bis zu 25% gezahlt. Die Förderung erhöht sich für KMU auf bis zu 35%.

Mehr Informationen des BAG – Bundesamt für Güterverkehr

Gesetzliche Grundlagen der Berufskraftfahrerqualifikation nach BKrFQG