ADR – Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

Um gefährliche Güter in kennzeichnungspflichtigen Mengen auf öffentlichen Straßen befördern zu dürfen, wird eine gültige ADR-Schulungsbescheinigung benötigt.
Wir vermitteln die erforderlichen Kenntnisse über die zahlreichen Vorschriften im Bereich der Stück- und Schüttgut-, als auch der Beförderung in Tanks und bereiten Sie auf die erforderliche Prüfung vor der IHK vor.
Unsere Auffrischungsschulungen werden für den Basiskurs, den Aufbaukurs Tank, sowie Klasse 1 und Klasse 7 angeboten.

Neben den festen Kursen sind wir zur individuellen Terminabsprache unter der Nummer 0171-2744401 für Sie erreichbar.

Basiskurs
Die ADR-Schulungsbescheinigung für den Basiskurs berechtigt zur Beförderung von Stück- und Schüttgut.
Außerdem ist der Basiskurs die Grundlage, um an dem Aufbaukurs Tank teilzunehmen.
Der Kurs wird an 3 Schulungstagen durchgeführt, wobei die IHK-Prüfung direkt im Anschluß an den letzten Schulungstag, in unseren Räumen, stattfindet.

Aufbaukurs Tank
Nach bestandenem Basiskurs besteht die Möglichkeit den Aufbaukurs Tank zu absolvieren.
Mit dieser Bescheinigung dürfen gefährliche Güter in z.B. Tankfahrzeugen, Tankcontainern befördert werden
Der Aufbaukurs Tank wird an 2 Schulungstagen durchgeführt. Die Prüfung vor der IHK Aachen, wird im Anschluß an den 2. Schulungstag in unseren Räumen durchgeführt.

Auffrischungsschulung
( für Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Klasse 1 und Klasse 7)
Inhaber einer ADR- Schulungsbescheinigung sind verpflichtet ihre Kenntnisse alle 5 Jahre aufzufrischen.
Nach Bestehen der Prüfung vor der IHK Aachen, nach der eineinhalbtägigen Schulung, wird die ADR- Schulungsbescheinigung um 5 Jahre verlängert ( Es gilt immer das Datum des Basiskurses)

Alle Kurse sind von der Mehrwertsteuer befreit sind ( gem. §4 Nr. 21 UStG)